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Cartier verklagt Privatmann vor dem BGH

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(11/2008) Am 27. November 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Revisionsklage der französischen Schmuck- und Uhrenfirma Cartier, die zum Schweizer Luxusgüterkonzern Richemont gehört, in einem markenrechtlichen Streit verhandelt. Angeklagt ist ein Privatmann, unter dessen Account beim Internet-Auktionshaus Ebay ein Halsband «Art Cartier» angeboten wurde. Cartier sieht in dem Sachverhalt eine Verletzung seiner international registrierten Markenrechte. Der Beklagte verteidigte sich damit, dass das Angebot von seiner Ehefrau eingestellt worden wurde.

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Klage von Cartier abgewiesen. Eine Haftung des Mannes scheide aus, da es ihm nicht zumutbar gewesen sei, die Rechtsverletzung zu verhindern. Eine Pflicht, die Angebote seiner Frau zu prüfen, bestehe nach der OLG-Entscheidung nur, wenn der Mann Anhaltspunkte habe, dass es dabei zu Rechtsverletzungen komme. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Gegen die OLG-Entscheidung ging Cartier in die Revision. Der 1. Zivilsenat des BGH wird sein Urteil erst am 11. März 2009 verkünden, wie der BGH am Nachmittag mitteilte (AZ: I ZR 114/06).

Bereits in der Vergangenheit ist Cartier des Öfteren durch seine harte Haltung in gerichtlichen Markenauseinandersetzungen - auch gegenüber Privatpersonen – in Erscheinung getreten. Bereits im Jahr 2005 schreibt Wolf-Dieter Roth einen interessanten Artikel mit der Überschrift „Abmahnen im Cartier-Stil“ Den Artikel können Sie hier nachlesen: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20219/1.html.

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